1. Jede Person, die das Gelände und die Räumlichkeiten des Selbstwerks betritt und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, verpflichtet sich, die Nutzungsordnung zu akzeptieren und einzuhalten.
2. Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Maschinen und Werkzeugen von der Werkstattleitung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Werkstattleitung und schriftlich angebrachte Hinweise einzuhalten, sowie besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
Nutzer*innen sind verpflichtet eigenständig auf den ordnungsgemäßen Gebrauch von Schutzausrüstung zu achten.
3. Die Werkstattleitung entscheidet ob Nutzer*innen genug Kenntnisse besitzen, um eigenständig Werkzeuge und Maschinen zu nutzen. Die Werkstattleitung hat jederzeit das Recht, Nutzer*innen die eigenständige Arbeit mit Maschinen und Werkzeugen zu untersagen.
4. Alle Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
Das bedeutet insbesondere, dass Werkbereiche stets sauber und ordentlich hinterlassen, Gänge und Fluchtwege jederzeit frei gehalten und persönliche Gegenstände in den dafür vorgesehenen Spinden verwahrt werden.
5. Die Nutzung von Anlagen, Maschinen und Werkzeugen des Selbstwerks unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet.
6. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Selbstwerks, wie die Nutzung von Räumen, Anlagen, Maschinen und Werkzeugen, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzer*innen haften für alle durch ihr Verschulden verursachte Schäden. Schäden sind unverzüglich dem Werkstattpersonal zu melden.
7. Die Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Soweit Personen- und Sachschäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Personals zurückzuführen sind, haftet die Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge. Etwaige behauptete Ansprüche sind am selben Tag im Selbstwerk, vor dem Transport, unverzüglich gegenüber den Mitarbeiter*innen oder der Geschäftsführung der Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) anzuzeigen.
8. Die Selbswerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die Nutzungsordnung des Selbstwerks, durch Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen der Selbswerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt), ihrer gesetzlichen Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen oder durch unsachgemäße Benutzung von Anlagen, Maschinen und Werkzeugen entstanden sind.
9. Die Nutzung des Selbstwerks dient dem Eigenbedarf. Gewerbliche Nutzung ist unaufgefordert zu melden und wird preislich und steuerlich gesondert berechnet.
10. Sofern die hier aufgeführten Regelungen durch die Nutzer*innen nicht eingehalten werden oder Anweisungen der Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt), seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Mitarbeiter*innen nicht Folge geleistet wird, können die Mitarbeiter*innen vom Hausrecht Gebrauch machen und Nutzer*innen von der weiteren Nutzung ausschließen.
11. Für die Lagerung von Privatgegenständen wird keine Haftung übernommen.