Nutzungsordnung und AGBs
Nutzungsordnung und AGBs der Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Nutzungsordnung
1. Jede Person, die das Gelände und die Räumlichkeiten des Selbstwerks betritt und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, verpflichtet sich, die Nutzungsordnung zu akzeptieren und einzuhalten.
2. Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Maschinen und Werkzeugen von der Werkstattleitung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Werkstattleitung und schriftlich angebrachte Hinweise einzuhalten, sowie besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.Nutzer*innen sind verpflichtet eigenständig auf den ordnungsgemäßen Gebrauch von Schutzausrüstung zu achten.
3. Die Werkstattleitung entscheidet ob Nutzer*innen genug Kenntnisse besitzen, um eigenständig Werkzeuge und Maschinen zu nutzen. Die Werkstattleitung hat jederzeit das Recht, Nutzer*innen die eigenständige Arbeit mit Maschinen und Werkzeugen zu untersagen.
4. Alle Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
Das bedeutet insbesondere, dass Werkbereiche stets sauber und ordentlich hinterlassen, Gänge und Fluchtwege jederzeit frei gehalten und persönliche Gegenstände in den dafür vorgesehenen Spinden verwahrt werden.
5. Die Nutzung von Anlagen, Maschinen und Werkzeugen des Selbstwerks unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet.
6. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Selbstwerks, wie die Nutzung von Räumen, Anlagen, Maschinen und Werkzeugen, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzer*innen haften für alle durch ihr Verschulden verursachte Schäden. Schäden sind unverzüglich dem Werkstattpersonal zu melden.
7. Die Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Soweit Personen- und Sachschäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Personals zurückzuführen sind, haftet die Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge. Etwaige behauptete Ansprüche sind am selben Tag im Selbstwerk, vor dem Transport, unverzüglich gegenüber den Mitarbeiter*innen oder der Geschäftsführung der Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) anzuzeigen.
8. Die Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die Nutzungsordnung des Selbstwerks, durch Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen der Selbswerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt), ihrer gesetzlichen Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen oder durch unsachgemäße Benutzung von Anlagen, Maschinen und Werkzeugen entstanden sind.
9. Die Nutzung des Selbstwerks dient dem Eigenbedarf. Gewerbliche Nutzung ist unaufgefordert zu melden und wird preislich und steuerlich gesondert berechnet.
10. Sofern die hier aufgeführten Regelungen durch die Nutzer*innen nicht eingehalten werden oder Anweisungen der Selbstwerk Bonn gUG (haftungsbeschränkt), seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Mitarbeiter*innen nicht Folge geleistet wird, können die Mitarbeiter*innen vom Hausrecht Gebrauch machen und Nutzer*innen von der weiteren Nutzung ausschließen.
11. Für die Lagerung von Privatgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Nutzungsordnung für Kinder und Jugendliche
1. Kinder unter fünf Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person im Selbstwerk aufhalten und nur an speziell ausgewiesenen Formaten teilnehmen.
2. Die Kinder und ihre Aufsichtspersonen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit Maschinen und Werkzeugen von der Werkstattleitung einweisen zu lassen. Eine Einweisung der Kinder durch die Aufsichtsperson ist nicht zulässig.
3. Kinder zwischen fünf und 14 Jahren dürfen sich unter Betreuung einer Aufsichtsperson im Selbstwerk aufhalten und an ausgewiesenen Angeboten teilnehmen.
4. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen sich mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten im Selbstwerk aufhalten und selbstständig an allen Formaten und Angeboten teilnehmen. Die Werkstattleitung entscheidet dabei im Einzelfall, mit welchen Werkzeugen und Maschinen die/der Jugendliche arbeiten darf.
5. Zu einem Workshop angemeldete Kinder dürfen sich während des Workshops ohne Aufsichtsperson im Selbstwerk aufhalten. Aufsichtspersonen müssen eine Telefonnummer hinterlassen und über die gesamte Workshopdauer erreichbar sein.
6. Den Mitarbeitenden des Selbstwerks obliegt jederzeit die Entscheidung, ein Kind von seiner Aufsichtsperson frühzeitig abholen zu lassen, sollte die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden können.
6. Erziehungsberechtigte haften vollumfänglich für ihre Kinder.
7. Der Aufenthalt im Selbstwerk ist Kindern und Jugendlichen zu folgenden Zeiten gestattet:
Unter 16 Jahre: bis 20:00 Uhr
Unter 18 Jahre: bis 22:00 Uhr
8. Darüber hinaus gilt die allgemeine Nutzungsordnung.
9. Ich bestätige, dass mein Kind auf eigene Gefahr im Selbstwerk arbeitet. Ich habe die Nutzungsordnung des Selbstwerk für Kinder und Jugendliche, sowie die allgemeine Nutzungsordnung gelesen, meinem Kind vermittelt und akzeptiere diese.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für Workshops
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Workshops, die vom Selbstwerk Bonn gUG („der Anbieter“) veranstaltet werden. Durch die Anmeldung zu einem Workshop akzeptiert der Teilnehmer („der Kunde“) diese AGBs.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Workshop kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen und wird durch eine schriftliche Bestätigung des Anbieters wirksam.
3. Leistungen
Die genauen Leistungen sowie die Dauer und Inhalte des Workshops werden in der jeweiligen Workshop-Beschreibung festgelegt.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist vor Kursbeginn vollständig zu bezahlen.
5. Rücktritt und Stornierung
- Storno bis 7 Tage vor Kursbeginn: 100 % Rückerstattung
- Storno bis 24 Stunden vor Kursbeginn: 75% Rückerstattung als Gutschein, der mit einer erneuten Teilnahme am SELBSTWERK Kursprogramm verrechnet werden kann.
- Storno innerhalb von 24 Stunden: 60 % Rückerstattung als Gutschein, der mit einer erneuten Teilnahme am SELBSTWERK Kursprogramm verrechnet werden kann.
- Fernbleiben vom Kurs: Leider keine Rückerstattung
Die Stornierung muss per E-Mail an workshops@selbstwerk-bonn.de gesendet werden.
6. Haftungsausschluss
Der Anbieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Kunden oder für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.
8. Änderungen und Ergänzungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGBs zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.