Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Live-Events
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Live-Events, die von Selbstwerk gUG (im Folgenden "Veranstalter" genannt) organisiert und durchgeführt werden. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Besucher (im Folgenden "Teilnehmer" genannt) die Geltung dieser AGB.
Eintrittskarten und Preise
2.1. Die Eintrittskarten für die Live-Events können über die offizielle Webseite des Veranstalters oder über autorisierte Ticketanbieter erworben werden. Die Preise für die Eintrittskarten sind auf der Webseite des Veranstalters angegeben und können je nach Kategorie und Veranstaltung variieren.
2.2. Die Eintrittskarten sind personengebunden und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht weiterverkauft, übertragen oder getauscht werden.
2.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Missbrauch oder Verstoß gegen die AGB den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Veranstaltungsänderungen und Absagen
3.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund, wie beispielsweise höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Krankheit von Künstlern oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, zu ändern, zu verschieben oder abzusagen.
3.2. Im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung wird der Veranstalter den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, die Eintrittskarten für den Ersatztermin zu nutzen oder eine Rückerstattung des Ticketpreises zu erhalten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Hausordnung und Sicherheit
4.1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstaltungspersonals, der Sicherheitskräfte und der örtlichen Behörden Folge zu leisten.
4.2. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen, Glasbehältern und anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
4.3. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet.
4.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen bei Verstoß gegen die Hausordnung oder aufgrund von Fehlverhalten von der Veranstaltung auszuschließen.
Haftung
5.1. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
5.2. Der Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden am Veranstaltungsgelände oder an Dritten.