1. Jede Person, die das GelÀnde des SELBSTWERKs betritt, und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhÀlt, verpflichtet sich die Nutzungsordnung zu akzeptieren und einzuhalten.
2. Alle Nutzer*innen sind verpflichtet, sich fĂŒr den sachgemĂ€Ăen und sicheren Umgang mit Maschinen und Werkzeugen von der Werkstattleitung einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs-
und Sicherheitshinweise der Werkstattleitung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
Die Werkstattleitung entscheidet ob Nutzer*innen genug Kenntnisse besitzen, um eigenstÀndig zu arbeiten. Ist dies nicht der Fall, hat die Werkstattleitung das Recht Nutzer*innen die eigenstÀndige Arbeit mit Maschinen und Werkzeugen zu untersagen.
3. Alle Nutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemĂ€Ăer und sicherer Betrieb nicht beeintrĂ€chtigt wird und andere Personen weder gefĂ€hrdet noch belĂ€stigt werden.
4. Die Nutzung von Anlagen, Maschinen und Werkzeugen des SELBSTWERKs unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet.
5. Die Nutzung sĂ€mtlicher Einrichtungen des SELBSTWERK, wie die Nutzung von RĂ€umen, Anlagen, Maschinen und Werkzeugen, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzer*innen haften fĂŒr alle durch ihr Verschulden verursachten SchĂ€den. SchĂ€den sind unverzĂŒglich dem Werkstattpersonal zu melden.
5. Die SELBSTWERK Bonn gUG (haftungsbeschrĂ€nkt) haftet nicht fĂŒr Personen- und SachschĂ€den. Soweit Personen- und SachschĂ€den auf vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Handeln auf Werkstattpersonal
zurĂŒckzufĂŒhren sind, haftet die SELBSTWERK Bonn gUG (haftungsbeschrĂ€nkt) im Rahmen der bestehenden VersicherungsvertrĂ€ge. Etwaige behauptete AnsprĂŒche sind am selben Tag im SELBSTWERK, vor dem Transport, unverzĂŒglich gegenĂŒber den Mitarbeiter*innen oder der GeschĂ€ftsfĂŒhrung der SELBSTWERK Bonn gUG (haftungsbeschrĂ€nkt) anzuzeigen.
7. Die SELBSTWERK Bonn gUG (haftungsbeschrĂ€nkt) haftet nicht fĂŒr SchĂ€den, die durch VerstöĂe gegen die
Nutzungsordnung des SELBSTWERKs, durch Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen der SELBSTWERK Bonn gUG (haftungsbeschrĂ€nkt), seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder ihrer Mitarbeiter*innen, oder durch unsachgemĂ€Ăe Benutzung von Anlagen, Maschinen und Werkzeugen entstanden sind.
8. Die Nutzung des SELBSTWERKs dient dem Eigenbedarf. Gewerbliche Nutzung ist unaufgefordert zu melden und wird preislich und steuerlich anders berechnet.
9. Sofern die hier aufgefĂŒhrten Regelungen durch die Nutzer*innen nicht eingehalten werden oder Anweisungen der SELBSTWERK Bonn gUG (haftungsbeschrĂ€nkt), seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder
Mitarbeiter*innen nicht Folge geleistet wird, können die Mitarbeiter*innen vom Hausrecht Gebrauch machen und Nutzer*innen von der weiteren Nutzung ausschlieĂen.
10. FĂŒr die Lagerung von PrivatgegenstĂ€nden wird keine Haftung ĂŒbernommen.